Wir dürfen uns nicht durch die begrenzten Vorstellungen anderer Leute definieren lassen.

Virginia Satir

Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.

Albert Einstein

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich an eine Schweigepflicht gebunden (Psychotherapiegesetz §15). Nur Sie als Klient*In selbst können mich in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Freiwilligkeit

Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit.

Erstgespräch

Zum Gelingen von Psychotherapie trägt laut wissenschaftlichen Studien im wesentlichen die therapeutische Beziehung bei. Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sind mir dabei besonders wichtig. Achten Sie im Erstgespräch darauf, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und auch Vertrauen aufbauen können. Sie entscheiden, ob ich die richtige Person bin, um Sie ein Stück Ihres Weges zu begleiten.

Im Erstgespräch klären wir außerdem Therapieziel und Vorstellungen, Häufigkeit der Sitzungen, Höhe des Honorars, Bezahlmodus, Fragen zur psychotherapeutischen Methode etc.

Absageregelung

Wird die Therapiesitzung bis zu 48 Stunden im Vorhinein abgesagt, entfällt das Honorar. Wird nicht oder unmittelbar davor abgesagt, ist das Honorar zu bezahlen.

Sozialtarif

Um Psychotherapie für möglichst viele Menschen leistbar zu machen, biete ich eine begrenzte Anzahl von Plätzen mit Sozialtarif an. Diese sind Personen mit geringem Einkommen vorbehalten. Wir können dies gerne persönlich oder im Erstgespräch thematisieren.

Frequenz

Psychotherapie soll so kurz wie möglich und so lange wie nötig dauern. Ob Sie wöchentlich, alle vierzehn Tage oder in größeren Abständen zur Therapie kommen, hängt von Ihrem Anliegen ab. Wir besprechen gemeinsam, welcher Abstand für Sie sinnvoll ist.